Aktuelles

Impressumspflicht 

Betriebe sind - soweit sie Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten - dazu verpflichtet, Angaben gemäß § 6 TDG in einem Impressum zu machen. Hilfreiche Themen zum Thema "Impressumspflicht" bzw. "Anbieterkennung" finden Sie hier: www.anbieterkennung.de 

Unternehmensnachfolge

Sie überlegen, Ihr Unternehmen zu übergeben oder wollen selber die Nachfolge eines Betriebes antreten? 

Mehr Informationen erhalten Sie im internen Bereich! 



Fragen zur Unternehmensnachfolge beantwortet auch: 

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Bremen, Telefon: 0421/30500-0

Der Arbeitgeberverband Handwerk Bremen e. V.; Tel.: 0421 22280-600 
(nur Beratung der Innungsmitglieder